@Cliff Burton
Danke.
Onitenshi hat geschrieben:
Die Eckpunkte sollten doch klar sein. Das Cashless-System gibt es seit 2016 mit mehr oder weniger kleinen Abwandlungen, aber das Prinzip bleibt gleich.
Wieso sollten die klar sein? Kann sich doch jedes Jahr beliebig ändern. Und sorry, ich verfolge nicht die Regularien aller europäischen Festivals für den Fall, dass ich irgendwann mal da hin reise.
Onitenshi hat geschrieben:
Wacken 2017 war ein Testlauf. Man musste sich vorher dafür anmelden und dann wurde das gerade mal am Infield akzeptiert. Dass sich das dann nicht durchsetzt sollte nicht verwundern. Beim Müllpfand und beim Early Bird Camping (und auch Shuttle z.B.) scheitert es daran, dass zu dem Zeitpunkt die wenigsten den Chip schon haben bzw. darauf Geld aufgeladen.
Du hast recht, man hat den Chip noch nicht, das hatte ich nicht bedacht. Das Problem einer Bonpflicht löst das aber dennoch nicht.
MightyOne hat geschrieben:
Nachtrag:
Ok, es geht also wohl darum, elektronisch der Bonpflicht nachzukommen. Das erklärt aber nicht, warum man Cashless-Accounts an eine Ticketnummer (und damit Lieferanschrift) koppelt und vorab-Einzahlung nur per Kreditkarte zulässt. Ein datensparsames Mittel dürfte etwa PaysafeCard sein.
Du zitierst diesen Teil, schreibst aber nichts dazu. Hast du da was vergessen?
Onitenshi hat geschrieben:
Die Ticketnummer dient der einfachen Zuordnung. Zu Anfangszeiten musste man einen langen Code eingeben, der auf der Cashless aufgedruckt war. Das war nicht nur mühsam sondern extrem fehleranfällig, vor allem da die meist schlecht aufgedruckt waren.
Interessant. Offenbar klappt es dennoch nicht zuverlässig fehlerfrei, etwa hier aus 2019 zu lesen
viewtopic.php?f=26&t=23100&p=614293#p614293Onitenshi hat geschrieben:
Die Lieferadresse hat der Veranstalter nicht sondern maximal Eventim/ÖTicket. Auch in Österreich gilt die DSGVO.
Ist das denn auch so? Der Name ist ja auch auf dem Ticket aufgedruckt, das wäre eigentlich auch nicht notwendig, solange das Ticket nicht personalisiert ist.
Onitenshi hat geschrieben:
Auch in Österreich gilt die DSGVO.
Schön, dass du auf die DSGVO verweist. Darin gibt es unter anderem Art. 5 Satz 1c, den Grundsatz der Datenminimierung (zuvor zumindest im deutschen Recht auch Datensparsamkeit genannt.) Wer auch nur ab und zu mal in die Nachrichten schaut weiß, dass praktisch ständig selbst große IT-Konzerne Daten "verlieren". Daher sind leider die einzigen Daten, die wirklich sicher sind, nur solche, die nie erhoben worden sind.
Onitenshi hat geschrieben:
Wenn du keinen Account anlegst kannst du halt den Chip nicht sperren oder deine Zahlungsströme in der App einsehen. Für deine Zwecke dürfte das aber das richtige sein.
Achso, es geht also wenn man es bar macht auch ohne Account? Das war mir gar nicht klar, gut zu wissen. Das wäre in der Tat dann wohl Datensparsam.
Und wie erfüllt dann der Veranstalter die Bonpflicht auf diesem Wege?
Onitenshi hat geschrieben:
MightyOne hat geschrieben:
Ich nehme an, Cashless basiert auf RFID. Wie kann ich den RFID-Chip an meinem Handgelenk nach der Veranstaltung deaktivieren?
In dem du ihn vom Festivalband runterschneidest und zerstörst.
Ist denn das Band beim Nova dergestalt, dass man den Chip abtrennen kann, ohne dass das Band vom Handgelenk fällt? Bei Rock am Ring etwa ist das nicht möglich.
Danke.